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Schulordnung

STORMARNSCHULE

GYMNASIUM DER STADT AHRENSBURG

 

Hausordnung (Download als PDF-Datei)

1. Allgemeines

Diese Hausordnung soll unsere Schule zu einem Ort machen, an dem alle hilfsbereit und verantwortungsvoll zusammenwirken und an dem ein ungestörtes Arbeiten sowie ein angenehmer Aufenthalt möglich sind.

1.1.Die Hausordnung ist daher für alle Schülerinnen und Schüler bindend.

1.2.Grundsätzlich haben sich die Schülerinnen und Schüler an die Anweisungen der Lehrkräfte und der im Auftrag der Schulleitung an der Schule tätigen Personen zu halten.

1.3.Bei Beginn des Besuchs der Stormarnschule bestätigen die Schüler und Schülerinnen durch ihre Unterschrift, dass sie die Hausordnung gelesen haben.

2. Schulbesuch

  2.1.Die regelmäßige Teilnahme am Schulunterricht ist Pflicht.

  2.2.Wenn eine Schülerin oder ein Schüler am Unterricht nicht pflichtgemäß teilnehmen kann, gelten folgende Regelungen:

  2.2.1.Bei vorher bekannter Abwesenheit muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung bei dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin gestellt werden. Beurlaubungen für längere Zeit als drei Tage und für Zeiten, die an die Ferien anschließen, sind nur im Ausnahmefall und nur durch die Schulleitung möglich.

2.2.2.Beim Fehlen aus unvorhersehbaren Gründen ist der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin umgehend zu benachrichtigen. Dies kann auch telefonisch über das Sekretariat erfolgen.

2.2.3.Unmittelbar bei Wiedererscheinen wird dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers vorgelegt.

Die Schule kann - so z.B. bei längerem oder häufigem Fehlen - weitere Nachweise für den Grund des Fehlens fordern.

 2.2.4.Erkrankt ein Schüler oder eine Schülerin während der Unterrichtszeit, kann er oder sie von der Lehrkraft nach Hause entlassen werden.

3.Auf dem Schulgelände

3.1. Fußgänger haben auf dem gesamten Schulgelände Vorrang vor allen Fahrzeugen (auch Fahrrädern). Es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

3.2. Fahrräder, Motorräder, Mofas, Autos etc. werden platzsparend im vorgesehenen Bereich aufgestellt. Die Schulparkplätze dürfen von Schülerinnen und Schülern nur mit Genehmigung der Schulleitung genutzt werden.

3.3. Die Schülerinnen und Schüler kommen erst zu der Stunde zur Schule, in der ihr Unterricht beginnt, und zwar in der Regel nicht mehr als 15 Minuten früher.

3.4. Aufenthaltsräume für Frei- und Randstunden sind die Cafeteria und die Sitzecken vor der Bücherei im Altbau.Der Aufenthalt und das Spielen in anderen Räumen sind nicht erlaubt, um den laufenden Unterricht nicht zu stören.

3.5. Das Verlassen des Schulgeländes in Pausen und Freistunden ist für Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe nicht gestattet. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die in Freistunden das Gelände verlassen dürfen, sofern eine schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberech­tigten vorliegt.

3.6. Ohne Genehmigung der Schulleitung darf auf dem Schulgelände nichts verteilt oder verkauft und kein Plakat aufgehängt werden.

3.7. Auf schulangemessene Kleidung wird geachtet.

4. In den Pausen 

4.1. Die großen Pausen sind in der Regel auf einem der Pausenhöfe oder in der Cafeteria zu verbringen. Flure und Treppen sind als Verkehrswege weitgehend freizuhalten.    Fachräume dürfen in der Regel aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht betreten werden. Fachbereiche sollten daher erst mit dem Klingeln zum Pausenende aufgesucht werden.   

4.2. Auf dem Schulhof und den beiden Kleinspielfeldern zwischen Sportplatz und Turnhalle kann in den Pausen mit weichen Bällen gespielt werden. 

Um Unfälle zu vermeiden gelten aber folgende Regeln:

  • Gefährliches Ballspiel und das Werfen von Schnee und Schneebällen sind untersagt.

  • Das Spielen, Toben und Rennen im Schulgebäude ist nicht gestattet.

  • Taschen dürfen nicht auf Treppen und in Durchgangsbereichen abgestellt werden.

    4.3. Der Verzehr von "Energydrinks" (koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich einen oder mehrere der folgenden Stoffe enthalten: Taurin, Inosit, Glucoronolacton; vgl. Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung §4 Abs. 2) ist auf dem Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen (Klassenreisen, Chor- und Orchesterfahrten, Klassenausflüge etc.) verboten. Andere stark zucker- und/ oder koffeinhaltige Getränke (Coca Cola, Eistee etc.) sind nur in Maßen oder in Absprache mit den aufsichtführenden Lehrkräften zu konsumieren. Erläuterung: Der Konsum von Zucker auch in Form von Getränken hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist gesundheitsgefährdend. Das Kollegium der Stormarnschule möchte diesen übermäßigen Konsum nicht weiter unterstützen, insbesondere in Situationen, in denen die Aufsichtspflicht und Verantwortung den Lehrkräften obliegt.

  • 4.4. Unfälle müssen sofort einer Lehrkraft, einem Hausmeister oder dem Sekretariat gemeldet werden.

4.5. Nach dem Klingelzeichen zum Stundenbeginn haben sich alle Schülerinnen und Schüler nur noch in ihren Klassen- oder Kursräumen aufzuhalten.

4.6. Sollte eine Lehrkraft 5 Minuten nach dem Stundenbeginn noch nicht erschienen sein, meldet der Klassensprecher oder die Klassensprecherin dies im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.

 

5. In den Räumen

Alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte sind für Ordnung und Sauberkeit in der Schule mitverantwortlich. Die Einrichtungen der Schule und die zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel sind sorgfältig zu behandeln.

5.1. Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Räume in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

Insbesondere nach der letzten Unterrichtsstunde wird der Raum gesäubert und aufgeräumt. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler richten sich dabei nach den Hinweisen der Hausmeister.

5.2. Auch in der Cafeteria sind die Schülerinnen und Schüler für die Sauberkeit und Ordnung selbst verantwortlich; sie sind verpflichtet, sich an die Cafeteria-Regeln zu halten.

5.3. Beschädigungen und Verunreinigungen sind unverzüglich einer verantwortlichen Lehrkraft (z.B. Klassenleitung oder Sammlungsleitung) und einem Hausmeister, in der Cafeteria den dort tätigen Eltern zu melden.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Verluste von Lernmitteln haften der betreffende Schüler oder die betreffende Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten.

5.4. Für die Büchereien, die Schulcomputer und besondere Fachbereiche können bei Bedarf detaillierte Benutzungsordnungen erlassen werden.

 

6. Schulbücher

6.1. Die ausgegebenen Schulbücher sind mit Namen und Klasse bzw. Kurs zu kennzeichnen und innerhalb einer Woche nach Ausgabe sauber mit festem Papier einzuschlagen.

6.2. Die Schulbücher sind in angemessenem Zustand zurückzugeben: Schadhafte und verschmutzte Einbände müssen vor der Bücherrückgabe wieder sorgfältig entfernt werden. Auch kleinere Schadstellen sind zu reparieren.

Bücher, die dem Schüler oder der Schülerin in einwandfreiem Zustand ausgehändigt wurden und in stark verschmutztem oder unbrauchbarem Zustand zurückgegeben werden, müssen von ihm oder ihr bzw. den Erziehungsberechtigten durch neuwertige Exemplare ersetzt werden. Dies gilt ebenfalls bei Verlust von Büchern.

7. Mitbringen von Wertgegenständen und elektronischen Geräten

7.1. Zur Vermeidung von Diebstählen sind Wertgegenstände (auch wertvolle Kleidung) oder größere Geldbeträge möglichst nicht in die Schule mitzunehmen.

Fahrräder sollten durch ein ihrem Wert entsprechendes Schloss gesichert werden.

Fundsachen sind im Sekretariat oder bei einem Hausmeister abzugeben.

7.2. Die Benutzung von elektronischen Geräten wie Handys, iPods, Playern etc. ist auf dem gesamten Schulgelände verboten, wenn nicht ausdrücklich von einer Lehrkraft eine Erlaubnis erteilt wurde. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen wird das entsprechende Gerät eingezogen und erst nach Absprache (in der Regel mit eintägiger Verzögerung) – bei nichtvolljährigen Schülerinnen und Schülern ausschließlich an die Eltern – zurückgegeben.

Bei Klassenarbeiten und Klausuren müssen Mobiltelefon & Co ausgeschaltet bei der aufsichtsführenden Lehrkraft abgegeben werden. Das Behalten auch eines ausgeschalteten Geräts gilt als Täuschungsversuch.
Für die Oberstufe gilt das Statut zur Handynutzung in der jeweils gültigen Fassung.


8. Alarmfall

Im Alarmfall ist Ruhe zu bewahren. Die Fenster sind zu schließen. Das Gebäude ist schnell und diszipliniert auf den dafür vorgesehenen Fluchtwegen zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich zusammen mit der unterrichtenden Lehrkraft zu den Sammelplätzen. Die Lehrkräfte kontrollieren die Vollzähligkeit der Klassen und Kurse.


Beschlossen durch die Schulkonferenz der Stormarnschule

Ahrensburg, den 23.05.2011

 


Name: ____________________________________


Die Hausordnung der Stormarnschule habe ich zur Kenntnis genommen.


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Ort, Datum                                                                    Unterschrift